Barrierefreier Umbau: Betriebe in der Nähe finden und vergleichen

Sie möchten nach einem Unfall, mit einer Pflegesituation oder vorausschauend fürs Alter Ihr Zuhause barrierefrei umbauen, etwa mit bodengleicher Dusche, breiteren Türen oder einer Rampe? Geben Sie Ihren Ort oder Ihre Postleitzahl ein und finden Sie Betriebe für altersgerechten und barrierearmen Umbau in Ihrer Umgebung.

Könnte auch interessant sein: Badsanierung, Fliesenleger, Sanitärinstallateur, Elektriker, Architekt, Altbausanierung

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Barrierefreier Umbau: Wann sich ein Fachbetrieb lohnt

Ein barrierefreier Umbau passt Wohnung oder Haus so an, dass Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit, mit Rollator oder Rollstuhl sich dort möglichst selbstständig bewegen können. Oft ist auch von altersgerechtem, seniorengerechtem oder barrierearmem Umbau die Rede. Anlass ist häufig eine akute Veränderung, etwa ein Sturz, eine Erkrankung oder ein festgestellter Pflegegrad. Wer frühzeitig plant, etwa bei ohnehin anstehenden Renovierungen, spart sich später Provisorien und einen zweiten Umbau.


Typische Leistungen beim barrierefreien Umbau

  • Bodengleiche Dusche: Ersatz der Badewanne oder der hohen Duschtasse durch eine schwellenfreie Dusche mit rutschhemmenden Fliesen, meist durch einen Betrieb für Badsanierung.
  • Türverbreiterung: Türdurchgänge vergrößern, Türschwellen entfernen, Schiebetüren statt Drehtüren einbauen.
  • Rampen und schwellenlose Zugänge: Rampen am Hauseingang oder zur Terrasse, flache Übergänge zwischen Räumen.
  • Treppenlift und Plattformlift: Diese Anlagen bieten meist spezialisierte Treppenlift-Anbieter an, die Beratung, Montage und Wartung aus einer Hand übernehmen.
  • Haltegriffe und Stützklappgriffe: fest montierte Griffe an WC, Dusche und Wanne, bei Bedarf mit Verstärkung in der Wand.
  • Bad und WC anpassen: unterfahrbares Waschbecken, erhöhtes WC, Duschsitz und gut erreichbare Armaturen.
  • Elektroinstallation: Lichtschalter und Steckdosen in erreichbarer Höhe, Bewegungsmelder, Notrufsysteme, umgesetzt von einem Elektriker.

Barrierefrei nach DIN 18040-2, Förderung und Mietwohnung

Maßstab für barrierefreie Wohnungen ist die Norm DIN 18040-2. Sie unterscheidet zwischen "barrierefrei nutzbar" und "barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar" und beschreibt unter anderem Bewegungsflächen, Türbreiten und schwellenlose Übergänge. Im privaten Bestand ist die Norm nicht automatisch Pflicht, für Förderprogramme werden aber oft Anforderungen in Anlehnung daran gestellt. Klären Sie deshalb vorab, ob "barrierefrei" oder "barrierearm" gemeint ist.

Für die Finanzierung gibt es mehrere Wege:

  • KfW: Die KfW fördert den Abbau von Barrieren in Wohngebäuden über Förderkredite und, je nach Haushaltslage, über Zuschüsse. Zuschussmittel waren in der Vergangenheit mehrfach schnell ausgeschöpft.
  • Pflegekasse: Bei einem anerkannten Pflegegrad kann die Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bezuschussen. Der Antrag sollte vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.
  • Weitere Stellen: Je nach Situation kommen Länder, Kommunen, Unfallversicherung oder Rehabilitationsträger infrage.

Prüfen Sie Konditionen und Verfügbarkeit immer zum aktuellen Stand, bevor Sie einen Auftrag vergeben.

Mieter haben nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass der Vermieter baulichen Veränderungen zustimmt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Der Vermieter kann im Einzelfall ablehnen, wenn ihm die Maßnahme nicht zuzumuten ist. Regeln Sie Umfang, Kosten und einen möglichen Rückbau beim Auszug am besten schriftlich.


Was kostet ein barrierefreier Umbau?

Die Kosten reichen von wenigen montierten Haltegriffen bis zum kompletten Badumbau mit Grundriss- und Leitungsänderung. Kostentreiber sind vor allem verlegte Abflüsse für die bodengleiche Dusche, Eingriffe in tragende Wände bei Türverbreiterungen, die Treppenform beim Treppenlift und die Zahl der beteiligten Gewerke. Holen Sie mehrere schriftliche Angebote ein und achten Sie darauf, dass die Positionen zu den Anforderungen Ihres Förderantrags passen.


So finden Sie den passenden Betrieb für den barrierefreien Umbau

  1. Standort eingeben und den Umkreis passend wählen. Für Beratung vor Ort und spätere Nacharbeiten sind kurze Wege hilfreich.
  2. Leistungsspektrum prüfen: Manche Betriebe übernehmen den kompletten Umbau, andere nur einzelne Gewerke wie Bad oder Türen.
  3. Bewertungen lesen und nach Mindestbewertung filtern.
  4. Vor der Beauftragung nachfragen: Hat der Betrieb Erfahrung mit Umbauten nach DIN 18040-2? Kennt er die Anforderungen der Förderstelle? Koordiniert er alle Gewerke?

Die Einträge auf suchehandwerker.de stammen von den Betrieben selbst oder aus öffentlichen Quellen. Prüfen Sie Qualifikation und Konditionen deshalb immer direkt beim Anbieter.


Häufige Fragen zum barrierefreien Umbau

Was ist der Unterschied zwischen barrierefrei und barrierearm?

Barrierefrei bedeutet in der Regel, dass die Anforderungen der DIN 18040-2 erfüllt sind. Barrierearm ist kein genormter Begriff und beschreibt Verbesserungen, die Hindernisse verringern, ohne alle Normwerte einzuhalten. Im Bestand ist barrierearm oft die realistischere Lösung.

Wer baut einen Treppenlift ein?

Treppenlifte werden meist von spezialisierten Herstellern oder Fachhändlern geplant und montiert, nicht vom klassischen Handwerksbetrieb. Lassen Sie sich vor Ort beraten, denn die Treppenform bestimmt, welches Modell passt.

Kann ich als Mieter eine bodengleiche Dusche einbauen lassen?

Grundsätzlich ja, wenn der Vermieter zustimmt. Auf diese Zustimmung haben Mieter bei Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen in der Regel einen Anspruch, sofern die Veränderung dem Vermieter zuzumuten ist. Klären Sie Kosten und Rückbau vorab schriftlich.

Weitere Gewerke für Ihr Zuhause finden Sie unter Wohnen & Einrichten.