Schornsteinfeger in der Nähe finden und vergleichen

Sie suchen einen Schornsteinfeger für Kehr- und Messarbeiten, wollen einen neuen Kaminofen abnehmen lassen oder haben Fragen zum Feuerstättenbescheid? Finden Sie Schornsteinfegerbetriebe in Ihrer Umgebung. Kehr- und Messarbeiten dürfen Sie frei vergeben, hoheitliche Aufgaben bleiben beim Bezirksschornsteinfeger.

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Schornsteinfeger in der Nähe: Wann Sie ihn brauchen

Der Schornsteinfeger, umgangssprachlich auch Kaminkehrer oder Kaminfeger, sorgt dafür, dass Feuerstätten, Abgasanlagen und Lüftungsleitungen sicher funktionieren. Das Schornsteinfegen schützt vor Bränden durch Rußablagerungen und vor gefährlichem Kohlenmonoxid. Wer eine Öl-, Gas-, Pellet- oder Holzfeuerung betreibt, braucht regelmäßig einen Schornsteinfeger. Anlässe sind Kehr- und Messtermine, die Feuerstättenschau, der Einbau eines Kaminofens oder ein Heizungstausch.


Typische Leistungen eines Schornsteinfegers

  • Kehren und Überprüfen: Schornsteine, Abgasleitungen und Verbindungsstücke reinigen und auf Funktion prüfen.
  • Abgasmessung: Messungen an Öl- und Gasfeuerungen sowie an Festbrennstoff-Feuerstätten nach den geltenden Vorschriften.
  • Feuerstättenschau: Besichtigung aller Feuerungsanlagen im Gebäude durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.
  • Feuerstättenbescheid: Festlegung, welche Arbeiten bis wann durchzuführen sind.
  • Abnahme neuer Anlagen: Prüfung von neuen Kaminöfen, Kaminen und Heizungen vor der ersten Inbetriebnahme.
  • Energie- und Sicherheitsberatung: Hinweise zu Brennstoffen, Zuluft, Rauchwarnmeldern und Effizienz.

Bezirksschornsteinfeger oder frei wählbarer Betrieb?

Seit der Neuordnung des Schornsteinfegerrechts unterscheidet man zwei Arten von Aufgaben:

  • Hoheitliche Aufgaben: Feuerstättenschau, Ausstellen des Feuerstättenbescheids und Abnahme neuer oder wesentlich geänderter Feuerstätten übernimmt ausschließlich der für Ihren Kehrbezirk bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger. Die Feuerstättenschau findet in der Regel zweimal innerhalb von sieben Jahren statt.
  • Kehr- und Messarbeiten: Diese dürfen Sie von jedem dafür zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb ausführen lassen, auch von einem Betrieb aus einem anderen Bezirk.

Wichtig: Wenn nicht der Bezirksschornsteinfeger selbst tätig wird, müssen Sie ihm die Durchführung der Arbeiten fristgerecht mit dem dafür vorgesehenen Formblatt nachweisen. Die Fristen stehen im Feuerstättenbescheid. Planen Sie einen neuen Kaminofen, sprechen Sie den Bezirksschornsteinfeger möglichst schon vor dem Kauf an, denn Zuluft, Abstände und Schornsteinquerschnitt müssen passen. Den Einbau übernimmt ein Betrieb für Kaminbau.


Was kostet ein Schornsteinfeger?

Die Gebühren für hoheitliche Tätigkeiten wie Feuerstättenschau und Abnahme sind gesetzlich geregelt. Für Kehr- und Messarbeiten kann der frei gewählte Betrieb seine Preise selbst festlegen. Kostentreiber sind Anzahl und Art der Feuerstätten, Zahl der Schornsteinzüge und ob Messungen anfallen. Unser Tipp: Lassen Sie sich für die frei wählbaren Arbeiten Angebote von mehreren Betrieben geben und achten Sie darauf, dass der Nachweis an den Bezirksschornsteinfeger im Preis enthalten ist.


So finden Sie den passenden Schornsteinfeger

  1. Standort eingeben und Umkreis wählen.
  2. Bewertungen lesen und nach Mindestbewertung filtern.
  3. Leistungsspektrum prüfen: Werden Ihre Feuerstättenarten gekehrt und gemessen?
  4. Vor der Beauftragung nachfragen: Ist der Betrieb in der Handwerksrolle eingetragen? Übernimmt er die Übermittlung des Formblatts an den Bezirksschornsteinfeger?

Die Einträge auf suchehandwerker.de stammen von den Betrieben selbst oder aus öffentlichen Quellen. Prüfen Sie Qualifikation und Konditionen deshalb immer direkt beim Anbieter.


Häufige Fragen zum Schornsteinfeger

Wer ist mein zuständiger Bezirksschornsteinfeger?

Der Name steht auf Ihrem Feuerstättenbescheid. Ansonsten gibt die zuständige Behörde Ihrer Kommune oder des Landkreises Auskunft, in vielen Bundesländern gibt es dafür auch ein Online-Verzeichnis.

Kann ich den Schornsteinfeger frei wählen?

Für Kehr- und Messarbeiten ja. Feuerstättenschau, Feuerstättenbescheid und Abnahmen bleiben beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.

Muss ein neuer Kaminofen abgenommen werden?

Ja. Vor der ersten Nutzung prüft der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger, ob der Ofen sicher angeschlossen ist und betrieben werden darf. Klären Sie die Anforderungen am besten vor dem Kauf.

Braucht eine Wärmepumpe einen Schornsteinfeger?

Eine reine Wärmepumpe ohne Verbrennung hat keine Abgasanlage, Kehr- und Messarbeiten entfallen daher. Gibt es zusätzlich einen Kamin oder eine weitere Feuerstätte, bleiben diese pflichtig.

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