Garten & Außenbereich im Überblick
Zum Außenbereich gehören Garten, Wege, Terrasse, Einfahrt und Zäune. Hier treffen Gestaltung, Pflege und Tiefbau aufeinander. Viele Arbeiten sind zudem an Regeln der Gemeinde gebunden, etwa zu Baumschutz, Versiegelung oder Grundstückszufahrten.
- Garten- und Landschaftsbau: Gestaltet, baut und pflegt Gärten, von der Bepflanzung über Rasen und Hecken bis zu Teich, Zaun und Baumpflege.
- Pflasterarbeiten: Pflasterbetriebe legen Einfahrten, Wege, Stellplätze und Terrassen mit tragfähigem Unterbau und passender Entwässerung an.
Weitere Leistungen wie Wintergärten oder Winterdienst ergänzen das Angebot rund ums Haus. Für Arbeiten am Gebäude selbst, etwa an Fassade, Dachrinne oder Sonnenschutz, finden Sie die passenden Betriebe in den anderen Kategorien.
Welches Gewerk ist für mein Vorhaben zuständig?
- Neue Einfahrt oder Stellplatz: Ein Betrieb für Pflasterarbeiten. Ist eine Absenkung des Bordsteins nötig, braucht es meist eine Genehmigung der Gemeinde.
- Terrasse mit Sonnenschutz: Den Belag verlegt ein Pflaster- oder GaLaBau-Betrieb, die Beschattung ein Fachbetrieb für Markisen.
- Garten neu anlegen: Planung und Umsetzung übernimmt ein Betrieb für Garten- und Landschaftsbau. Für Aushub und Grünschnitt lohnt sich oft ein Containerdienst.
- Gartenmauer oder Fundament: Für gemauerte Konstruktionen ist ein Maurer zuständig.
- Verstopfter Regenwasserablauf an Dach oder Hof: Für Fallrohre und Rinnen hilft die Dachrinnenreinigung, für Grundleitungen die Rohrreinigung.
So nutzen Sie die Suche
Wählen Sie das passende Gewerk, geben Sie Ort oder Postleitzahl ein und stellen Sie den Umkreis ein. Prüfen Sie im Eintrag, ob der Betrieb private Kunden bedient und die gewünschte Leistung anbietet, zum Beispiel Baumfällung oder Natursteinpflaster.
Die Einträge auf suchehandwerker.de stammen von den Betrieben selbst oder aus öffentlichen Quellen. Prüfen Sie Qualifikation und Konditionen deshalb immer direkt beim Anbieter.
Häufige Fragen zu Garten & Außenbereich
Wann ist die beste Zeit für Gartenarbeiten durch einen Fachbetrieb?
Pflanzarbeiten finden meist im Frühjahr oder Herbst statt, Pflasterarbeiten bei frostfreiem Wetter. Viele Betriebe sind im Frühjahr stark ausgelastet, frühzeitige Anfragen lohnen sich daher.
Darf ich einen Baum in meinem Garten einfach fällen?
Nicht immer. Viele Städte und Gemeinden haben Baumschutzsatzungen, die das Fällen ab einer bestimmten Stammgröße genehmigungspflichtig machen. Zudem sind starke Rückschnitte und Fällungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz vom 1. März bis 30. September grundsätzlich verboten.