Architekt in der Nähe: Wann Sie ein Architekturbüro brauchen
Ein Architekt plant Gebäude, vertritt Ihre Interessen als Bauherr und begleitet das Vorhaben von der ersten Idee bis zur Fertigstellung. Typische Anlässe sind ein Neubau, ein Anbau oder eine Aufstockung, ein Umbau mit Eingriff in die Statik, eine Nutzungsänderung oder die Sanierung eines Altbaus. Sobald ein Bauantrag nötig ist, kommen Sie an einer bauvorlageberechtigten Person in der Regel nicht vorbei.
Typische Leistungen eines Architekten
- Grundlagenermittlung und Beratung: Wünsche, Budget, Grundstück und baurechtliche Möglichkeiten klären.
- Entwurf: Vorentwurf und Entwurf mit Grundrissen, Ansichten und Kostenschätzung.
- Bauantrag: Erstellen und Einreichen der Bauvorlagen bei der Bauaufsichtsbehörde.
- Ausführungsplanung: Detailpläne als Grundlage für die Handwerker.
- Ausschreibung und Vergabe: Leistungsverzeichnisse erstellen, Angebote einholen und prüfen.
- Bauüberwachung: Kontrolle von Qualität, Terminen und Kosten auf der Baustelle, Abnahme.
- Umbau und Anbau: Planung im Bestand, Abstimmung mit Tragwerksplanern und Fachplanern.
HOAI, Bauvorlageberechtigung und Berufsbezeichnung
Die Leistungen von Architekten werden häufig nach den Leistungsphasen der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) gegliedert, von der Grundlagenermittlung über Genehmigungsplanung und Bauüberwachung bis zur Objektbetreuung. Seit 2021 sind die Honorare der HOAI nicht mehr verbindlich, sie dienen aber vielfach als Orientierung. Vereinbaren Sie Leistungsumfang und Honorar deshalb schriftlich.
Wer einen Bauantrag einreichen darf, regelt die jeweilige Landesbauordnung. Bauvorlageberechtigt sind in der Regel Architekten sowie bestimmte Bauingenieure, je nach Bundesland und Vorhaben teilweise auch weitere Berufsgruppen.
Die Berufsbezeichnung „Architekt“ ist gesetzlich geschützt. Führen darf sie nur, wer in die Architektenliste der zuständigen Architektenkammer eingetragen ist. Den Eintrag können Sie bei der Kammer Ihres Bundeslandes prüfen.
Abgrenzung: Ein Bauträger verkauft Ihnen Grundstück und Haus aus einer Hand, ein Bauunternehmen oder Generalunternehmer führt die Bauarbeiten aus. Ein freier Architekt plant dagegen unabhängig und überwacht die ausführenden Firmen in Ihrem Auftrag, zum Beispiel Maurer oder Betriebe für Abrissarbeiten.
Was kostet ein Architekt?
Die Kosten hängen vom Umfang der beauftragten Leistungsphasen, von der Größe und Komplexität des Projekts und den anrechenbaren Baukosten ab. Abgerechnet wird meist als Pauschale, nach Stundensatz oder angelehnt an die HOAI. Für eine Erstberatung oder einzelne Leistungen wie den Bauantrag gibt es oft gesonderte Vereinbarungen. Unser Tipp: Lassen Sie sich von zwei bis drei Büros ein schriftliches Angebot mit klar beschriebenem Leistungsumfang geben.
So finden Sie den passenden Architekten
- Standort eingeben und den Umkreis passend wählen. Ortskenntnis und kurze Wege zur Baustelle sind bei der Bauüberwachung von Vorteil.
- Bewertungen lesen und nach Mindestbewertung filtern.
- Leistungsspektrum prüfen: Nicht jedes Büro übernimmt kleine Umbauten, Altbauten oder die Bauüberwachung.
- Vor der Beauftragung nachfragen: Ist das Büro in der Architektenliste eingetragen? Welche Referenzen gibt es zu ähnlichen Projekten? Welche Leistungsphasen sind im Angebot enthalten?
Die Einträge auf suchehandwerker.de stammen von den Betrieben selbst oder aus öffentlichen Quellen. Prüfen Sie Qualifikation und Konditionen deshalb immer direkt beim Anbieter.
Häufige Fragen zum Architekten
Brauche ich für einen Umbau einen Architekten?
Wenn das Vorhaben genehmigungspflichtig ist, braucht es in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person für den Bauantrag. Für eine Renovierung ohne Eingriff in Statik oder Nutzung ist das meist nicht nötig. Was genehmigungspflichtig ist, regelt die Landesbauordnung.
Ist die HOAI noch verbindlich?
Nein, die Honorarsätze der HOAI sind seit 2021 nicht mehr verbindlich. Honorare können frei vereinbart werden, die HOAI wird aber oft als Orientierung genutzt.
Was ist der Unterschied zwischen Architekt und Bauträger?
Der Architekt plant in Ihrem Auftrag und vertritt Ihre Interessen. Ein Bauträger baut auf eigene Rechnung und verkauft Ihnen das fertige Objekt, meist samt Grundstück.